Ecosphere 41/0-2

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Wasserrechtliche Erlaubnis bis 2030 für den Tagebau Hambach beantragt
RWE Power AG nicht aus der Verantwortung für "Ewigkeitslasten" entlassen

Ecosphere 41/0-2 14.07.2019

Tagebau Der benachbarte Braunkohletagebau beeinträchtigt schon heute in hohem Maße die Wasserkreisläufe Mönchengladbachs. Betroffen ist die ganze Region zwischen Aachen, Köln und der Vitusstadt.

Der Tagebaubetreiber RWE Power AG hat jetzt einen Antrag auf "Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020-2030" bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Umweltbewusste Menschen, darunter Mönchengladbacher Ratsherren, finden das skandalös und rufen zum Widerstand auf.

Im Januar hatte sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission darauf geeinigt, bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Kritiker sehen in dem Antrag zum Wasserrecht einen Versuch, Fakten für einen Weiterbetrieb des Tagebaus Hambach zu schaffen.

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die von RWE seit Jahren durchgeführten Sümpfungsmaßnahmen, also Wasserableitungen zur Senkung des Grundwasserspiegels, im Interesse der Umwelt und zur Sicherung der Wasserversorgung unumgänglich notwendig sind. In Hambach muss so dem Einsturz von Böschungen vorgebeugt werden. Das gilt auch für die Zukunft, nachdem möglicherweise ein künstlicher See angelegt worden ist.

Ein anderes Problem stellt sich im Tagebau Garzweiler II, der an Mönchengladbach angrenzt. Der Boden weist hier teilweise hohe Pyrit-Anteile auf. Ohne Gegensteuern würde das Grundwasser versauern und irgendwann käme Schwefelsäure aus dem Wasserhahn. Deshalb werden hier bereits seit Jahren große Mengen an Kalk zugesetzt, um einer Veränderung der Grundwasserchemie entgegenzuwirken. Auch müssen hier ebenfalls die Sümpfungsmaßnahmen langfristig fortgesetzt werden, um die Wasserqualität zu erhalten.

Dazu erklärt Walter Jost, Netzwerker beim Nachhaltigkeits-Projekt Ecosphere 41/0-2: "Es wäre falsch, RWE aus der Verantwortung für die Folgelasten des Braunkohleabbaus zu entlassen. Dazu sind im Zweifel wasserrechtliche Genehmigungen weit über das Jahr 2030 hinaus erforderlich. Nicht ohne Grund spricht man in diesem Zusammenhang von 'Ewigkeitslasten'. Sinnvoll wäre eine Zweckbindung der Genehmigung an die Eindämmung der Folgen des Braunkohleabbaus."

Bild: Stadt Mönchengladbach

     


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