Ecosphere 41/0-2

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BUND Mönchengladbach fordert Bestandsschutz für grüne Vorgärten
Der Umweltverband will eine kommunale Satzung

BUND / Heinz Rütten 08.07.2019

BUND-Bürgerantrag Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Mönchengladbach, hat sich mit einem Bürgerantrag an den Oberbürgermeister gewandt. Darin beantragt er die Erarbeitung einer Satzung, die den Bestandsschutz für klassisch angelegte Vorgärten mit ihren gärtnerisch gestalteten begrünten und/oder bepflanzten Flächen (Grüne Vorgärten) zum Gegenstand hat.

Auslöser für den Antrag war die Ablehnung der Anträge der Ratsfraktionen DIE LINKE und von Bündnis 90/Die Grünen zum Verbot von sogenannten Schottergärten durch den Rat am 27.04.2019 unter Verweis auf die bestehende Rechtslage aufgrund der Landesbauordnung NRW. Der BUND sieht deshalb die zunehmende Gefahr einer weiteren Verschotterung der Vorgärten mit einer damit einhergehenden weiteren innerstädtischen "Entnaturisierung" durch Bodenversiegelung und Verarmung des Bodenlebens.

Insekten suche man dann vergeblich, da Unterschlupf- und Nahrungsangebote fehlen. Dies gelte auch für andere heimische Tiere, so der BUND. Zudem werde die Rückstrahlungsintensität durch Hauswände und Steinflächen bei Sonneneinstrahlung erhöht. Es entstehe eine vermeidbare Bodenbelags- und Umgebungserwärmung, die so im Sommer auch zur Überhitzung der Städte beitrage. Die Luftqualität im Wohnumfeld leide, dagegen mildern Grüne Vorgärten in ihrer Gesamtheit als „grüne Lunge“ die Folgen des Klimawandels ab, wirken temperaturausgleichend und feinstaubbindend. Schottergärten dagegen seien ökologisch wertlos und wenig nachhaltig.

Eine wirksame Maßnahme gegen den ungebremsten Umbau von Grünen Vorgärten in Schottergärten sieht der BUND im Erlass einer kommunalen Satzung, die den Bestandsschutz der Grünen Vorgärten regelt und sichert. Der Stadt stehe das Recht zur Regulierung in Fragen der Vorgartengestaltung zu. Die Rechtsgrundlage biete unter anderem § 7 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Nach dieser Vorschrift können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln. Der BUND weist daraufhin, dass es vergleichbare Satzungen in der Stadt bereits gibt: Die den Baumschutz regelnde Baumschutzsatzung sowie der Landschaftsplan mit seinen Festsetzungen zur Verwirklichung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Förderung der Biodiversität.

Schottergärten dürfen keine Zukunft mehr haben, sagt der BUND. Sie seien nicht mehr zeitgemäß. Deshalb fordert der Umweltverband in seinem Bürgerantrag im Rahmen eines Gesamtpakets zudem eine informatorische und finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den Rückbau bestehender Schottergärten in Grüne Vorgärten sowie ein Grün- und Pflanzflächengebot für Vorgärten in alle künftigen Bebauungspläne. Dabei seien einheimische standortgerechte Bäume, Gehölze und sonstige Blühpflanzen vorzusehen. Eine Liste mit für die Insektenwelt und als Vogelnahrung besonders ergiebigen Pflanzen solle als Richtschnur zur Verfügung gestellt werden.

     


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